Ein guter Vermieter
braucht eine gute Versicherung
Die Haftpflichtversicherung für vermietete Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG
Die Haftungsrisiken eines Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. Dabei hat der Gesetzgeber im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dieses besondere Risiko klar definiert. Danach haftet der Sondereigentümer für Schäden, die sein Mieter als „Erfüllungsgehilfe“ im Sinne des § 278 BGB schuldhaft anderen Sondereigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt.
Außerdem ist der Wohnungseigentümer verpflichtet, „die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten, und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.“ (WEG)
Häufige Schadenfälle sind falsch verlegte elektrische Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen, defekte Heizkörper oder unsachgemäße Deckenkonstruktionen. So trägt der Wohnungseigentümer beispielsweise die Verantwortung dafür, dass Anschlüsse von wasserführenden Geräten, die erfahrungsgemäß störanfällig sind, regelmäßig vom Fachmann überprüft werden.
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