Vermieterhaftpflicht

Ihr finanzieller Schutz vor Haftungsansprüchen

Den meisten unbekannt, für alle am Wichtigsten...

Vermieter haften für Ihr Sondereigentum

Die Haftungsrisiken eines Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. Dabei hat der Gesetzgeber im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dieses besondere Risiko klar definiert. Danach haftet der Sondereigentümer für Schäden, die sein Mieter als „Erfüllungsgehilfe“ im Sinne des § 278 BGB schuldhaft anderen Sondereigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt.

Grundsätzlich gilt: Die Vermieterhaftpflicht Versicherung schützt Eigentümer vor:

  • versäumte Streu- und Reinigungspflicht
  • mangelhafte Beleuchtung
  • Abrutschen von Eis und Schnee nicht verhindert
  • mangelhafte bauliche Instandsetzung
  • ungenügende Absicherung von Gefahrenstellen
  • ungenügende Absicherung des Grundstückes
  • ungenügende Wartung und Absicherung von Dingen am Gebäude (Antennen usw.)

Unsere Haftpflichtversicherung für Vermieter in einer WEG

Wer oder Was ist versichert?

Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für vermiete Objekte in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) in Deutschland:
  • Eigentumswohnung
  • Gewerbeeinheiten
Besonderheit:
  • Beiträge sind auf den Mieter Umlegbar

Was wird gezahlt?

Die Sondereigentümerhaftpflichtversicherung zahlt für jeden schuldhaften Schaden der Ihnen oder Ihren Mieter an dritten oder der Gemeinschaft entsteht.
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Schlüsselverlust
  • Schimmelschäden
  • Forderungsausfall von Mieterschäden

Vertragsbedingungen

  • Versicherungssumme: 3 oder 5 Mio. €
  • keine Wartezeit
  • keine Selbstbeteiligung

Tarifvarianten

Angebotsanfrage

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Versicherungsträger

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Aleksandr & Miriam Hermsdorf